Feststellung der Geflügelpest im Saale-Holzland-Kreis
Der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale Holzland (ZVL J-SH) erlässt folgende
Allgemeinverfügung:
1.
Im Landkreis Saale-Holzland ist am 26.03.2021 und dem Gebiet der kreisfreien Stadt Jena ist am 29.03.2021 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden.
2.
Es werden Sperrbezirke festgelegt. Die Konkretisierung erfolgt unter a) – d) sowie in den Anlagen 1 – 4 dieser Verfügung. Die Anlagen sind Bestandteil des Bescheides.
2.1
Alle Geflügelhalter im Landkreis Saale-Holzland und im Gebiet der kreisfreien Stadt Jena, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland ( ZVL) anzuzeigen.
2.2.
Jeder der Vögel hält, hat dem ZVL unverzüglich Verendungen sowie jede Änderung seiner Haltung anzuzeigen.
Weitere Inhalte und die Karte entnehmen Sie dem Dateinanhang.
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