Ab sofort gilt ein Wasserentnahmeverbot im Saale-Holzland-Kreis
Erstmals auch für Brunnen – Sportplätze und Gärten dürfen nachts bewässert werden
Wegen niedriger Wasserstände muss auch in diesem Jahr die Wasserentnahme im Landkreis eingeschränkt werden. Das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis als zuständige Untere Wasserbehörde hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Es ist daher ab sofort verboten, „Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Teiche und Quellen) zum Zwecke der Bewässerung mittels Pumpen oder durch Schöpfen mit Handgefäßen (Gemeingebrauch)“ zu entnehmen.
Erstmals gilt das Entnahmeverbot in diesem Jahr auch für Brunnen: „Die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen zum Zwecke der Bewässerung von öffentlichen oder privaten Grünflächen sowie von landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen wird mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres, längstens bis zum 31.10.2025, untersagt.“
Eine Ausnahme gibt es für landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen und Sportanlagen (z.B. Rasenplätze) mit wasserrechtlicher Erlaubnis. Diese dürfen zumindest in den Abend- bzw. Nachtstunden (20.00 Uhr bis 06.00 Uhr) bei Einhaltung der erlaubten Entnahmemengen beregnet werden. Das gilt auch für Brunnen oder Quellen zum Zwecke der landwirtschaftlichen und gärtnerischen Bewässerung.
Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 EUR geahndet.
Hintergrund
Aufgrund der bereits in der Vergangenheit anhaltenden Trockenheit und fehlender ergiebiger Niederschläge sind die Wasserstände nirgends mehr hoch. Die Pegel Rothenstein und Camburg zeigen für die Saale derzeit eine niedrige Wasserführung, der Pegel Freienorla für die Orla bereits eine sehr niedrige Wasserführung. Eine Änderung dieser Situation ist nicht absehbar. Die derzeit anfallenden Niederschläge sind zu gering, um eine Durchfeuchtung des Oberbodens zu erreichen. Eine ausreichende Grundwasserneubildung kann damit nicht angeregt werden.
Die Pegelstände der Grundwassermessstellen (GWM) im Messnetz des Landes Thüringen zeigen aktuell niedrige bis extrem niedrige Grundwasserstände im Monatsmittel. Es ist daher notwendig und geboten, Maßnahmen zum sparsamen Umgang mit Wasser zu treffen, um dem weiteren Absinken der Grundwasserstände entgegenzuwirken.
Aufgrund der klimatisch bedingt zunehmenden Trockenperioden, die insgesamt zu einer rückläufigen Grundwasserneubildung und damit zu einer Verringerung der zur Verfügung stehenden Grundwasservorräte führen, ist eine vorausschauende und nachhaltige Bewirtschaftung des Grundwasserhaushaltes geboten, um auch langfristig die öffentliche Trinkwasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge sicherzustellen.
Die Untere Wasserbehörde ordnet auf der Grundlage von § 100 Abs. 1 WHG nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen an, die im Einzelfall notwendig sind, um Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes zu vermeiden oder zu beseitigen. Dazu gehören zum Einen die Entnahmeverbote, zum Anderen die zeitliche Beschränkung von Bewässerungszeiten auf die Nachtstunden, weil tagsüber bei sommerlichen Temperaturen ein besonders hoher Wasserverlust eintritt.
Ziel der Einschränkung ist, die Tier- und Pflanzenwelt in und an den Gewässern bestmöglich vor Schaden zu bewahren.
Die Allgemeinverfügung zum Nachlesen: im Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises Ausgabe 05/2025 (Erscheinungstag 31.05.2025), im Internet: https://www.saaleholzlandkreis.de/verwaltung-und-buergerservice/aemter/umweltamt/wasserbehoerde/#c14269
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