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Wie viele Menschen leben in Deutschland? Leben die Bürgerinnen und Bürger in ländlicher Region oder in einer Stadt? Gibt es dort genügend Wohnraum, Schulen, Kindergärten, Studienplätze oder Altenheime? Wo genau muss der Staat in Zukunft mehr investieren? Um diese und viele andere Fragen beantworten zu können, findet im Jahr 2022 wieder ein Zensus statt. Der Zensus, allgemein auch als Volkszählung bekannt, ist das größte Projekt der amtlichen Statistik.
Auch im Saale-Holzland-Kreis sind inzwischen die Vorbereitungen für den Zensus 2022 gestartet. Bereits zum Jahresende 2021 wurde in der Landkreisverwaltung eine sogenannte Erhebungsstelle eingerichtet. Sie setzt im Auftrag der Bundes und der Länder die Erhebung vor Ort um. Insgesamt vier Mitarbeiter übernehmen vor allem die Koordinierung der „primärstatistische Erhebung“ der Landkreis-Bevölkerung. Dabei werden Privatpersonen per Haushaltsstichprobe sowie Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen per Vollerhebung interviewt.
Im Saale-Holzland-Kreis bedeutet dies konkret:
Zu begehende Anschriften: 4.651
Zu befragende Personen: 17.990
Anzahl Sonderbereiche (Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte): 27
In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Bereits seit Oktober 2021 findet eine Vorbefragung der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) statt. Dabei werden alle privaten Eigentümer von Wohnungen und Gebäuden mit Wohnraum, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwalter von Gebäuden und Wohnungen direkt vom Thüringer Landesamt für Statistik per online Kennung befragt.
Erhebungsbeauftragte/r werden
Für die Interviews im Saale-Holzland-Kreis werden insgesamt rund 180 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte gesucht. Von Mai bis August können diese das Team der Erhebungsstelle Eisenberg unterstützen und – nebenbei – steuerfrei jeweils 600 bis 1.000 Euro verdienen. Wer sich bewerben möchte, findet dazu ein Bewerbungsformular und weitere Informationen auf der Internetseite des Landkreises:
www.saaleholzlandkreis.de, Stichwort Zensus 2022
Dort ebenfalls zu finden: Informationen zum Einsatzgebiet, den Aufgaben als Interviewer sowie Hinweise zum benötigten Profil. Wer Fragen hat, kann sich an das Team der Zensus-Erhebungsstelle per Mail unter oder telefonisch unter 036691-70 677 melden.
Wie genau erfolgt die Befragung?
Ab dem 15. Mai 2022 werden ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte die in der Stichprobe gezogenen Anschriften begehen. Nach der Terminankündigung erfolgt die Befragung zur Existenzfeststellung an der Haustür. Es besteht eine Auskunftspflicht.
Einen Teil der Landkreisbewohner erwartet im 2. Schritt zusätzlich eine ausführlichere Befragung zu sogenannten soziodemografischen Merkmalen wie Bildungsgrad, Berufsausbildung, berufliche Tätigkeit oder Branche. Diese Daten werden nicht an der Haustür, sondern im Nachgang digital – per Zugangscode für die Website zensus2022.de – erhoben. Sie werden später für Entscheidungen zur öffentlichen Infrastruktur und Bedarfsplanung herangezogen. Die betroffenen Anschriften wurden als Stichprobe von Seiten des Bundes festgelegt. Auch hier besteht eine Auskunftspflicht.
Weitere Informationen zum Hintergrund:
Der Zensus ist eine gemeinschaftliche Aufgabe der statistischen Ämter des Bundes und der Länder und wird gemäß einer EU-Verordnung alle 10 Jahre durchgeführt. Die dabei erhobenen Daten beziehen sich zum einen auf die Bevölkerung und zum anderen auf die Gebäude- und Wohnungssituation in der Bundesrepublik. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.
Weitere Informationen:
www.saaleholzlandkreis.de, Stichwort Zensus 2022
Kontakt:
Zensus 2022 – Erhebungsstelle Eisenberg, Postfach 11 50, 07601 Eisenberg
Besucheradresse: Carl-von-Ossietzky-Straße 15a, 07607 Eisenberg
Telefon: 036691 70 677
E-Mail:
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Aufgrund des Antrages wird die Verkehrsrechtliche Anordnung durch die zuständige Behörde als ...
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