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Aufhebung Aufstallpflicht

Die Allgemeinverfügungen des ZVL (GZ: TG/523-02-16-V-52/21) vom 24.03.2021 bezüglich der Aufstallungsanordnung für gehaltene Vögel i. S. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665, 2664) wird vollumfänglich zum 03.05.2021 widerrufen. Die Aufstallungspflicht entfällt somit für alle Haltungen von Geflügel und gehaltenen Vögeln.

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Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Mo, 03. Mai 2021

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