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Der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale Holzland erlässt folgende
Allgemeinverfügung:
1.
Im Landkreis Saale-Holzland ist am 26.03.2021 und dem Gebiet der kreisfreien Stadt Jena ist am 29.03.2021 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden.
2.
Um diesen Sperrbezirk (Verfügung vom 01.04.2021 GZ: TG/523-11-V-70/21) wird ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Die Konkretisierung erfolgt unter a) sowie der Anlage 1 dieser Verfügung. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Bescheides.
3.
Die folgenden Gebiete (siehe Anlage 1 innerhalb der blauen Linie des Kreises Saale-Holzland und der kreisfreien Stadt Jena) werden zum Beobachtungsgebiet erklärt:
Fr, 26. April 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,die Firma Streicher beabsichtigt im Zeitraum NEU 24.04.-10.05.2024 ...
Di, 23. April 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Jenalöbnitz hat am 18.04.2024 / Beschluss Nr. 07/0181/2024 in ...
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17. 04. 2024