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Schöffenwahl 2023 - Bitte um Bewerbungen

Die Schöffen (Erwachsenenstrafrecht) und Jugendschöffen (Jugendstrafrecht) werden alle fünf Jahre gewählt. Die nächste planmäßige Wahl findet im Jahr 2023 an den Amtsgerichten statt. Der Beginn der Amtsperiode ist der 01.01.2024.

 

Im Vorfeld einer Schöffenwahl ist laut Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine Vorschlagsliste aufzu­stellen. Zuständig für die Aufstellung dieser Liste ist die jeweilige Gemeinde, in der der Bürger seinen Haupt­wohnsitz hat. Aus diesem Grund können auf die Vorschlagslisten der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg nur Inte­ressierte auf­genommen werden, die mit Hauptwohnsitz dort jeweils gemeldet sind. Andere Be­werber wenden sich bitte an die für sie zuständige Gemeinde.

 

Die durch die jeweilige Gemeinde aufgestellte Vorschlagsliste wird an das zuständige Amtsgericht übergeben. Dort findet durch einen dafür eingerichteten Wahlausschuss die eigentliche Wahl statt, das heißt, aus den auf der Liste stehenden Bewerbern wird die erforderliche Anzahl ausgewählt. Der Einsatz der gewählten Schöffen erfolgt je nach Wahl am Amtsgericht oder am Landgericht. Diese Entscheidung trifft der Wahlausschuss.

 

Die Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg bereitet im Vorfeld der kommenden Wahl, voraussichtlich im Frühjahr 2023, Vorschlagslisten für die Mitgliedsgemeinden vor. In der Re­gel erscheint zur Information ein Aufruf im Amtsblatt und im Internet an dieser Stelle werden aktuelle Hinweise eingestellt.

 

Entsprechend der dann geltenden gesetzlichen Regelungen wird für die Bewerber ein Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Verfügung gestellt. Dieses ausgefüllte Formular ist die Grundlage für die Entscheidung über die Aufnahme.

 

Bei Fragen zur Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffen (Erwachsenenstrafrecht) und Jugendschöffen (Jugendstrafrecht) in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg wenden Sie sich bitte über einen der aufgeführten Informationswege an Frau Glatz

 

036421 710-14 oder

 

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter:

 

Jugendschöffenwahl - Landkreis SHK

 

Informationsseite des Freistaat Thüringen

 

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