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Öffentliche Bekanntmachung - Anordnung der Aufstallung zum Schutz vor der Verschleppung der Geflügelpest

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 1 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) i.V.m. § 41 Abs. 3 und 4
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) - Anordnung der Aufstallung zum Schutz vor der Verschleppung der Geflügelpest
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Geflügel und gehaltenen Vögeln.

 

Bitte entnehmen Sie alle weiteren Informationen der beigefügten Anlage (Downloads).

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Di, 11. November 2025

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