Hinweise zur elektronisch Kommunikation
Elektronische Kommunikation / Eröffnung elektronischer Zugänge
Gemäß § 2 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz -EGovG) vom 25.07.2013 (BGBl. I S. 2749) i. V. m. § 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) i. d. F. d. Bekanntmachung vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277) und dem § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, werden nachfolgend die Möglichkeiten für die Übermittlung elektronischer Dokumente durch Bürger und Unternehmen an die Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg bekannt gegeben.
1. E-Mail (nicht rechtsverbindlich)
Die Übermittlung elektronischer Dokumente die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist mittels E-Mail möglich. Es gelten die auf www.vg-dornburg-camburg.eu publizierten E-Mail-Adressen. Für alle E-Mail-Adressen der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg wird der rechtsverbindliche Zugang ausdrücklich nicht eröffnet. Qualifiziert elektronisch signierte Dateien sind per E-Mail nicht zulässig.
2. Elektronische Formulare (nicht rechtsverbindlich)
Die Formulare finden Sie unter www.vg-dornburg-camburg.eu
Über die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten Nr. 1 und 2 sind Dateigrößen bis maximal 5 MB und die folgenden Dateiformate zugelassen:
Adobe Acrobat (*.pdf, *.pdf/a)
Textdateien (*.txt)
Microsoft Word (*.doc, *.docx)
Microsoft Excel (*.xls, *.xlsx)
Microsoft PowerPoint (*.ppt, *.pptx)
Bilder (*.jpg, *.gif, *.tiff, *.png)
Komprimierte Dateien (* .zip)
Ausgeschlossen sind potentiell gefährliche Dateien wie selbstextrahierende Archive, verschlüsselte oder kennwortgeschützte Dateien, Dateien mit aktiven Funktionen (Makro) usw.
Wenn Sie diese Zugangseröffnung nutzen, so sind Sie damit einverstanden, dass ihre Dokumente auf Viren und Spam überprüft werden. Dokumente, die als Viren oder Spam klassifiziert worden sind, werden gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in Dokumenten, die Computerviren oder Spam enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation.
Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften, insbesondere datenschutzrechtliche Belange, dem nicht entgegen stehen. Sollten Sie dies nicht wünschen, geben Sie es bitte bei Ihrer Anfrage an.