Hinweis zur amtlichen Haushaltsbefragung (Mikrozensus) - Gemeinden Jenalöbnitz, Lehesten, Neuengönna und Wichmar
Das Statistische Landesamt Thüringen führt auch 2026 den Mikrozensus durch. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur und die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung erhoben.
Die Erhebung erfolgt auf Grund des Gesetzes zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz – MZG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz sowie dem Thüringer Statistikgesetz. Alle Angaben unterliegen dem Datenschutz gemäß dem Thüringer Datenschutzgesetz.
Im Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg werden nunmehr Haushalte der Gemeinden Jenalöbnitz, Lehesten, Neuengönna und Wichmar befragt werden.
Die Befragten werden nach einem objektiven mathematisch-statistischen Zufallsverfahren ausgewählt. Das Landesamt weist darauf hin, dass für die ausgewählten Haushalte Auskunftspflicht besteht. Diese gilt für bis zu vier Befragungen über einen Zeitraum von fünf Jahren.
Die Haushalte werden laut Landesamt in der Regel durch geschulte Interviewer persönlich oder telefonisch befragt, sie erhalten zuvor eine schriftliche Ankündigung. Die erhobenen Daten würden streng vertraulich behandelt.
Zensus-Ergebnisse bieten präzise Bevölkerungszahlen für Bund, Länder und Kommunen sowie Daten zur Bevölkerungsstruktur, Bildung und Erwerbstätigkeit. Sie dienen als eine der Grundlagen bei politischen Entscheidungen.
Camburg, den 12.03.2026
Krumbholz
Gemeinschaftsvorsitzender
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