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Allgemeinverfügung des Landkreises zur Wasserentnahme

Wegen der anhaltenden Trockenheit erlässt das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis als zuständige Untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung zur Entnahme von Wasser aus Bäche, Flüssen, Teichen und Quellen. Dies gilt in diesem Jahr auch für die Saale und die Orla. Die Allgemeinverfügung tritt mit Bekanntgabe im Amtsblatt 06/2023 (am 24.06.23) in Kraft.

 

Hier die wichtigsten Regelungen aus der Verfügung

Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Teiche und Quellen) zum Zwecke der Bewässerung mittels Pumpen oder durch Schöpfen mit Handgefäßen (Gemeingebrauch) wird mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres, längstens bis zum 31. Oktober 2023, untersagt. Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zulassen, werden befristet bis zum Außerkrafttreten dieser Allgemeinverfügung widerrufen. Nach Außerkrafttreten dieser Allgemeinverfügung treten die wasserrechtlichen Erlaubnisse im ursprünglichen Umfang wieder in Kraft.

 

Abweichend von diesen Regelungen dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen und Sportplätze, für welche eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt wurde, in den Abend- bzw. Nachtstunden (20:00 Uhr bis 06:00 Uhr) bei Einhaltung der erlaubten Entnahmemengen beregnet werden.

 

Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet.

 

Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung wird angeordnet. Die Allgemeinverfügung im Wortlaut mit Begründung finden Sie hier auf der Website des Landratsamtes.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 20. Juni 2023

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