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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Dornburg-Camburg - Bebauungsplan Wohngebiet „Zöthen Ortsrand-Südost“ der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Zöthen Ortsrand-Südost“ mit dem Planungsziel gefasst, für die Flächen im Südosten der Ortslage Zöthen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine begrenzte Wohnbebauung zu schaffen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Anlage zu dieser Bekanntmachung zu entnehmen. 

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