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VERLÄNGERUNG Sperrung Außerorts, L2306 zw. Abzweig Tautenburg und Schkölen bis nunmehr 23.04.2024

Aufgrund des Antrages wird die Verkehrsrechtliche Anordnung durch die zuständige Behörde als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 Abs. 1 und 2 StVO verlängert, und zwar bis zum (Datum) 23.04.2024

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 17. April 2024

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