Nachrichten
10.09.2026
10.09.2026
10.08.2026
30.07.2026
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement Gera, den 01.09.2026
und Geoinformation
Flurbereinigungsbereich Ostthüringen
Burgstraße 5
07545 Gera
Flurbereinigungsverfahren Golmsdorf-Beutnitz
Az.: 2-2-0126
Öffentliche Bekanntmachung
Ladung zum
Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
Im Flurbereinigungsverfahren Golmsdorf-Beutnitz liegen die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung
am Dienstag, den 20.10.2026, von 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr,
am Mittwoch, den 21.10.2026, von 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr,
sowie am Donnerstag, den 22.10.2026, von 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
im Gemeindehaus Golmsdorf, Kunitzer Str. 16 in 07751 Golmsdorf
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Während dieser Zeit werden Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde zur Aufklärung und Beantwortung von Fragen anwesend sein.
Die Beteiligten werden gebeten, von dieser Informations- und Aufklärungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.
Dazu ist eine telefonische Terminvereinbarung unter 0361 57 4164 – 159 bei Frau Tränkner oder 0361 57 4164 – 170 bei Herrn Haufe erforderlich.
Der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung findet
am Donnerstag, den 22.10.2026, um 18:00 Uhr
im Gemeindehaus Golmsdorf, Kunitzer Str. 16 in 07751 Golmsdorf
statt. Hierfür ist ebenso unter den oben aufgeführten Telefonnummern ein Termin zu verein-
baren.
Jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes, der seine dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke einschließlich der Ergebnisse der Wertermittlung enthält sowie ein Erläuterungsbogen zur Wertermittlung zugestellt.
Miteigentümer und gemeinschaftliche Eigentümer erhalten für den Fall, dass sie sich auf
einen gemeinsamen Bevollmächtigten verständigt haben, nur einen Auszug. Der gemeinsame Bevollmächtigte ist verpflichtet, die übrigen Eigentümer über den Erhalt des Auszuges zu informieren und den Auszug zugänglich zu machen. Vertreter und Pfleger erhalten ebenfalls einen Auszug, es entfällt jedoch die Informationspflicht.
Beteiligte, die Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung haben, werden
gebeten, diese in dem Anhörungstermin am 22.10.2026 vorzubringen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Einwendungen bis zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung schriftlich bei der Flurbereinigungsbehörde zu erheben. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung erfolgt frühestens zum 31.12.2026.
Die erhobenen Einwendungen werden überprüft. Soweit sie begründet sind, wird ihnen abge-holfen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einwendungen nicht als Widersprüche gegen die Wertermittlung anzusehen sind.
Nach Behebung der begründeten Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt. Diese Feststellung wird öffentlich bekanntgemacht. Hiergegen ist der Widerspruch möglich.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse für das gesamte Verfahrensgebiet gegenüber allen Beteiligten gilt und dass nach Unanfechtbarkeit der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung diese die verbind-liche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung sowie der Geld- und Sachbeiträge bilden.
Den Beteiligten wird deshalb ausdrücklich empfohlen, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da Landabfindung auch außerhalb des Bereiches des Altbesitzes erfolgt. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.
Im Auftrag
gez. Haufe
Referatsbereichsleiter
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.

Do, 10. September 2026
Mo, 10. August 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Dornburg-Camburg und die Gemeinde Wichmar planen im ...
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