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i-Kfz: Alle Zulassungsvorgänge für Fahrzeuge (An-, Um- und Abmelden) sind auch online bequem von zu Hause aus möglich

i-Kfz: Alle Zulassungsvorgänge für Fahrzeuge (An-, Um- und Abmelden) sind auch online bequem von zu Hause aus möglich

Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ können die Bürger im Saale-Holzland-Kreis ihr Fahrzeug rund um die Uhr online an-, ab- und ummelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle, die Wartezeit vor Ort und ist zudem kostengünstiger. Dies ist bereits seit 2023 möglich und wird von Jahr zu Jahr stärker genutzt. Im Jahr 2025 wurden von den insgesamt mehr als 20.000 Zulassungsvorgängen rund 10 Prozent online erledigt. „Es könnten aber noch viel mehr sein“, wirbt Thomas Schumacher, Leiter des Ordnungsamtes und damit auch zuständig für die Kfz-Zulassungsbehörde im Landratsamt für die Nutzung der i-Kfz-Angebote. „Die technischen Hürden sind nicht so hoch, wie mancher vielleicht denkt.“
Auf der Internetseite des Landkreises (
http://www.saaleholzlandkreis.de) stehen alle wichtigen Hinweise zum Verfahren und den nötigen Unterlagen. Diese „Bedienungsanleitung“ sollte man sich zunächst durchlesen. Am einfachsten ist eine Außerbetriebsetzung bzw. Abmeldung. Diese ist online allerdings erst für Fahrzeuge möglich, die ab dem Jahr 2015 zugelassen worden sind, weil erst ab diesem Zeitpunkt auf den Stempelplaketten der Kennzeichen sowie auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ein verdeckter Sicherheitscode enthalten ist, der zunächst frei gerubbelt werden muss. Anschließend gibt man die Fahrzeugdaten und die Codes im Online-Portal ein. Nach Entrichtung der Gebühren über den Bezahldienst PayPal erhält man die Abmeldebescheinigung. 
Bei allen anderen Zulassungsvorgängen ist zusätzlich eine persönliche Identifizierung über BundID erforderlich. Hierzu ist ein Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit aktivierter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN oder ein ELSTER-Zertifikat erforderlich. Falls ein neues Kennzeichen (Wunsch- oder Zufallskennzeichen) benötigt wird, muss man dieses vorher ebenfalls online reservieren lassen. Die Schilder können bei einem Schilderdienst vor Ort geprägt werden oder online erworben werden. Daneben muss vorher die Versicherungsbestätigung (eVB) sowie - falls nötig - die Hauptuntersuchung (HU) geklärt werden. Bezahlt wird auch hier über PayPal. Zum Schluss erhält man einen vorläufigen Zulassungsnachweis, der sichtbar im Fahrzeug hinterlegt werden muss, da die Stempelplaketten, die TÜV-Plakette sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I erst ein paar Tage später per Post zugesandt werden. Trotzdem kann man mit dem online zugelassenen Fahrzeug nun direkt losfahren.
 
Wichtig: Benötigt man für den Zulassungsvorgang eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), so ist der erforderliche Sicherheitscode erst ab Ausstellungsdatum 01.01.2018 vorhanden. Bei älteren Fahrzeugen ist nach wie vor ein Gang zum Amt notwendig oder man nutzt den Zulassungsdienst des Autohauses.
Und: Gehen Sie für den Online-Vorgang immer direkt auf die offizielle Internetseite
http://www.saaleholzlandkreis.de. Gewerbliche Dienstleister bieten die Leistungen ebenfalls im Internet an, aber zumeist deutlich teurer. Der Saale-Holzland-Kreis erhebt lediglich die bundesweit einheitliche i-Kfz-Gebühren. Günstiger als beim Termin im Amt ist die Online-Variante auf jeden Fall.

 

Rückfragen? Gern: unter Tel. 036691 70-1024.

 

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Claudia Bioly

 


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
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07602 Eisenberg / Thüringen
Deutschland (Germany)

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https://www.saaleholzlandkreis.de

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Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 22. Juni 2026

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