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Öffentliche Auslegung – 1. Änderung des Bebauungsplanes „Unter der Vorderen Leite“ der Gemeinde Neuengönna

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit Schreiben vom 23.06.2026, Az.: BLS2025/0073 des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreises wurde die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Unter der Vorderen Leite“ der Gemeinde Neuengönna genehmigt.

 

Der o. g. Bebauungsplan samt Verfahrensunterlagen, textlichen Festsetzungen und Planzeichnung liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg, im Rathaus Camburg, Rathausstraße 1, 07774 Dornburg-Camburg ab dem 20.07.2026 bis zum 31.07.2026 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und werden dort zur Einsichtnahme vorgehalten.

 

gez.

Kober
Bauamtsleiterin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Mo, 20. Juli 2026

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